Systemischer Club feat. DGSF: Systemische Therapie

Systemischer Club feat. DGSF: Systemische Therapie

Zu unserem Systemischen Club am 24.03.2021 hatten wir dieses Mal Bernhard Schorn zu Gast. Bernhard Schorn ist seit Gründung im Jahre 2000 der Geschäftsführer der DGSF – der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. Dem systemischen Fachverband gehören inzwischen ca. 8000 Mitglieder an. Die DGSF verfolgt als gemeinnütziger Verein ähnliche Ziele wie wir mit unserem Systemischen Netzwerk: Wir alle wünschen uns eine starke Vernetzung und gegenseitige Unterstützung.

Titelthema des Systemischen Club-Treffen waren Wege zum/r Systemischen Therapeut*in. Bernhard Schorn hat uns die Ursprünge Systemischer Therapie erläutert und im Anschluss Rede und Antwort gestanden und eine Vielzahl an Fragen unserer Gäste beantwortet. 

Die Entwicklung der Systemischen Therapie 

Bei der Systemischen Therapie handelt es sich um ein recht neues Richtlinienverfahren, welches seit dem 01.07.2020 von den Krankenkassen (für Erwachsene) abgerechnet werden kann. Die Anrechnung der Systemischen Therapie als wissenschaftliches Verfahren wird vermutlich in 2-3 Jahren erfolgen. Hier sind noch weiter Verhandlungen nötig. Zertifizierte Weiterbildungen und Therapeut*innen durften in diesem Bereich bisher nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Zunächst musste eine wissenschaftliche Anerkennung durchlaufen werden, die von einem Gremium bestimmt wurde. Eine Approbation des/r jweiligen Therapeut*in ist die Grundlage jener Anerkennung. Das bedeutet, dass diese/r eine geregelte Ausbildung mit staatlicher Prüfung absolvieren muss. Sowohl bei der Verwendung des Begriffs „Systemischer Therapeut*in“ sowie im Allgemeinen bei der Verwendung des Begriffs „Therapeut*in“ handelt es sich um geschützte Begriffe. Man darf sich also nur so nennen, wenn man eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Durch die Zulassung als Richtlinienverfahren erhielt die Systemische Therapie die sozialrechtliche Anerkennung.  

Die aktuelle Herausforderung besteht derzeit darin, dass es aktuell keine kassenärztlich zugelassene Systemischen Therapeut*innen gibt, die mit der Krankenkasse abrechnen könnten.

So werde ich Systemische*r Therapeut*in

Die Frage, die einige Systemiker*innen aktuell beschäftigt, ist, wie sie Systemische Therapeut*innen werden können.

Wesentliche Zugangsvoraussetzung ist ein humanwissenschaftliches Studium mit Hochschulabschluss und eine entsprechende Ausbildung, die zertifiziert ist und in der 300-900 Stunden praktisch gearbeitet wird.

Seit 2010 kann man eine Approbation als Psychotherapeut*in und/oder psychologische/r Psychotherapeut*in machen. Dazu sind 4000 Therapiestunden zu erbringen. Mit einem Psychologie-Studium und einer entsprechenden Fachweiterbildung kann man dann Therapeut*in für Erwachsene werden. Gleiches gilt mit einem Studium in Sozialer Arbeit für Kinder- und Jugendliche.

Mithilfe der Systemischen Beratung und Therapie-Ausbildung ist es auch für Quereinsteiger*innen möglich mittels einer Ausnahmeregelung möglich, in diesem Bereich zu arbeiten. Weitere Informationen dazu sind bei der DGSF direkt zu erfragen.

Im Prinzip lässt sich der beschriebene Bildungsweg mit dem eines Arztes vergleichen, der zusätzlich zu seinem Bachelor- und Masterstudium eine Facharztweiterbildung absolviert. Bei den Therapeut*innen wird im Anschluss an die Grundausbildung entschieden, in welche Richtung diese gehen wollen, für welche Altersklasse und in welcher Therapierichtung sie arbeiten wollen. 

Möglichkeiten und Grenzen durch die Zulassung zum Heilpraktiker für Psychotherapie

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass nicht jede Therapie Heilkunde ist. Bei manchen ist dies der Fall, bei anderen nicht. Sofern die Therapie oder Beratung keine Heilung beinhaltet, darf man auch ohne staatliche Erlaubnis therapeutisch tätig werden. Dies lässt sich mit dem „Heilpraktiker für Psychotherapie“, dem sogenannten kleinen Heilpraktiker erzielen. Dieser übt keine Heilung aus und stellt eher eine psychologische Beratung dar. Diagnose, Behandlung und Therapie von Depressionen oder anderen Störungen, die im Verlaufe der Beratung erahnt werden, dürfen vom Heilpraktiker für Psychotherapie nicht behandelt werden. Der/Die Klient*in wird in diesen Fällen an eine/n anerkannten Psychotherapeut*in weitergeleitet. Was genau Heilkunde ist, ist im entsprechenden Gesetz definiert. Weiterführende Informationen findet man hierzu im Heilpraktikergesetz oder im Psychotherapeutengesetz.

Bernhard Schorn verwies hierzu auf ein Buch zweier Verbandsmitglieder der DGSF: Systemische Therapie jenseits des Heilauftrages von Tanja Kuhnert und Mathias Berg. Auf dem Wissensportal der DGSF ist zudem noch ein weiterer empfohlener Artikel zu finden. Joachim Wenzel schreibt über: „Rechtliche Einordnung Systemischer Therapie jenseits des Heilauftrags in Abgrenzung zu heilkundlicher Psychotherapie.“ Dieser Artikel ist dort kostenlos verfügbar. Ein Blick ins Wissensportal der DGSF in jedem Fall lohnenswert.

Auch ohne diese Voraussetzungen systemische Therapie anbieten?

Auch ohne Erfüllen der genannten Voraussetzungen gibt es weitere Möglichkeiten, Menschen Beratung und Unterstützung als Systemische/r Therapeut*in anzubieten. Im Rahmen eines Gesundheitscoachings beispielsweise können psychisch belasteten Menschen gestärkt werden. Zudem gibt es Varianten auf dem Markt, dass Systemische Therapeut*innen ohne Approbation und Heilpraktiker-Zulassung sich anerkannten Therapeut*innen zusammenschließen und Klient*innen auf diese Weise ihre Unterstützung anbieten können.

Wie ich die richtige Ausbildung für mich finde

Inzwischen gibt eine einige Ausbildungsinstitute, die zur Wahl stehen. Auf der Internetseite www.systemsicher-verbund.de sowie auf der Website der DGSF gibt es einen guten Überblick über die verschiedenen Institute. 

Um zu prüfen, welche Ausbildung und vor allem, welches Ausbildungsinstitut das Passende ist, ist zu empfehlen, Kennenlernrunden der Institute zu nutzen. Nicht nur die Ausbildung selbst, sondern auch die Dozent*innen wie auch andere Teilnehmer*innen sollten einem zusagen.  

Inzwischen gibt es sogar Studiengänge, in denen die Systemische Beratung und auch Therapie integriert ist, zum Beispiel die Evangelische Hochschule Darmstadt mit dem Weiterbildungs-Master Psychosoziale Beratung (M.A.)

Gründe für Angebote ohne kassenärztliche Zuordnung als Systemische*r Therapeut*in

Es gibt Bedarfe für genau solche therapeutische Angebote. Viele der Mitglieder der DGSF arbeiten frei. Vorzüge aus der Sicht einer/s freiberuflich tätigen Systemischen Therapeut*in in privater Praxis ist die freie Ausgestaltung der Tätigkeit, ohne sich an Vorgaben von Krankenkassen und anderen Institutitonen richten zu müssen. Die Anzahl an Stunden, die Frequenz, die Dauer der Sitzungen etc. können frei und nach Bedarfe der Klient*innen individuell abgetimmt werden.

Zudem gibt es die Nachfrage von Klient*innen, die sich unterstützen lassen wollen, ohne dass Arbeitgeber oder Versicherungen davon erfahren. Nach Besuch einer Psychotherapie ist es teilweise nicht mehr möglich, verbeamtet zu werden oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.

Unterstützungsangebote der DGSF

Die Mitarbeit in der DGSF wie auch der Besuch von Veranstaltungen ist auch ohne Mitgliedschaft möglich. In der DGSF kann jeder*r Mitglied werden, der/die eine Systemische Ausbildung absolviert hat. Dabei ist es gleich, wo diese Ausbildung absolviert wurde.

Vielen Dank noch einmal an Bernhard Schorn. Wir freuen uns, dass Sie dabei waren und unseren Gästen Antworten auf die vielen Fragen geben konnten.

Für mehr Infos schaut gern auf der Website der DGSF, auf dem Facebook– oder YouTube-Kanal vorbei.

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